Fischerei-Bestimmungen
Gesetzliche Bestimmungen
& Regeln für den Stausee Klaus
Fischwasser
Der Stausee Klaus ist die aufgestaute Steyr zwischen Mündung Steyr – Teichl und der Staumauer in Klaus. In den Stauwurzeln der Zubringer sind die Grenzen mittels Tafeln markiert.
Bestimmungen
Mit dem entsprechenden Erlaubnisschein (unterschiedliche Varianten möglich – siehe: “Karten & Preise”) dürfen Sie eine Angelrute verwenden. Es sind drei Einzelhaken erlaubt. Beim Schlepp- und Spinnfischen dürfen auch 3-fach Haken verwendet werden. Als Köder sind künstliche Fliege, Streamer, toter Köderfisch, Blinker, Wobbler, Plastikköder, Fischinnereien, Fischroggen und Käse erlaubt. Um unseren Edelkrebsbestand nicht zu gefährden, ist die Mitnahme von Lebendköderfischen nicht gestattet (Übertragung von Krebspest und Fischkrankheiten)! Das Fischen von exponierten Lagen – z.B. der Staumauer – aus, ist nicht waidgerecht und somit verboten. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie auch während der Angelzeit einen feinmaschigen Stoffsetzkescher verwenden. Dieser ist nur für die selbst gefangenen Fische vorgesehen.
Angelzeit
ist ab 1. Mai von 7.00 bis 21.00 Uhr, und ab 1. Juni bis 15. September von 6.00 bis 21.00 Uhr.
Erlaubte Entnahme
Bis zu 3 Salmoniden (bei Jugend- bzw. kleiner Jahreskarte) bzw. bis zu 5 Salmoniden (Erwachsene) pro Tag mit folgenden Mindestfangmaßen: Bachforelle (B), Regenbogenforelle (R), Bachsaibling (BS) und Seesaibling (SS) jeweils 28 cm. Äsche (A) 42 cm. Pro Tageskarte dürfen 20 Elritzen als Köderfische entnommen werden.
Eintragen im Erlaubnisschein
Jeder gefangene und nicht sofort zurückgesetzte Fisch ist unverzüglich, noch vor dem nächsten Auswurf –
jeweils mit der oben erwähnten Abkürzung und Uhrzeit – im Erlaubnisschein einzutragen.
Wir ersuchen Sie, diesen Erlaubnisschein nach dem Fischen in einen der dafür vorgesehenen Briefkästen (Aubauernspitz, Bootshaus, Parkplatz Baderkogel) zu werfen. Sie helfen uns dabei, die richtigen Besatzmaßnahmen zu treffen.
Verletzte, massige Fische und bereits entnommene Fische (zB. Setzkescher)
dürfen nicht zurückgesetzt werden. Verletzte, untermassige Fische müssen getötet und zerstückelt ins Wasser geworfen werden.
Gültigkeit des Fischerei-Erlaubnisscheines
Damit der Fischerei-Erlaubnisschein Gültigkeit erlangt, ist eine Fischerkarte oder eine Fischergastkarte mit amtlichem Lichtbildausweis, sowie das aktuelle Lizenzbuch notwendig. Diese Unterlagen, Beute und Köder sind den Fischereischutz- und behördlichen Organen auf Verlangen vorzuweisen. Der Fischerei-Erlaubnisschein gilt für die eingetragene Person und ist nicht übertragbar.
Bitte beachten Sie die fischereigesetzlichen und obigen Bestimmungen.
Mit der Übernahme des Fischerei-Erlaubnisscheines werden diese zur Kenntnis genommen. Bei Nichtbeachtung erwähnter Bestimmungen verliert der Erlaubnisschein seine Gültigkeit. Alle gesetzlich vorgesehenen Strafmaßnahmen können zur Anwendung kommen.
!!! ACHTUNG !!!
Bei Berührung von Stromleitungen mit Angelschnur und Vorfach kann höchste Lebensgefahr bestehen, daher ist beim Fischen im Bereich dieser Leitungen besondere Vorsicht geboten.
Bitte beachten Sie die Sprengsignale des Voest Kalkwerkes.
Die drei größten Fänge der Saison
… werden prämiert. Die Vorlage (ist Voraussetzung) der Fische erfolgt bei Aufsichtsorganen,
dem Gasthof “Seeblick” oder in der Forstverwaltung Schaumburg-Lippe in Steyrling.
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